AGB

Aktuelle Version: 1.2, Stand 02.04.2024

 

1. Geltungsbereich

a) Diese AGB regeln die Bedingungen der zwischen dem Kunden (nachfolgend als “Nutzer”) und der Chargely AG (nachfolgend: “Chargely”) durch Entleihen von mobilen Batterien für Smartphones und andere elektrische Geräte (nachfolgend “Powerbanks”) an der jeweiligen Verleihstelle (“POS”) zustande kommenden Mietverträge. Gegenstand des Mietvertrages ist die Gebrauchsüberlassung von Powerbanks an den Nutzer

b) Alle Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB gegenüber dem Nutzer ergeben, werden alleine von Chargely und nicht vom jeweiligen POS erfüllt.

c) Der POS tritt lediglich als Vermittler der von Chargely angebotenen Leistungen treuhänderisch im Namen und auf Rechnung von Chargely auf.

d) Chargely behält sich vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen. Die jeweils für den Vertragsschluss maßgeblichen AGB können unter chargely.ch/agb abgerufen werden.

e) Für jeden geschlossenen Mietvertrag gilt die zu diesem Zeitpunkt jeweils jüngste Fassung dieser AGB.

2. Vertragsgegenstand

Durch den Mietvertrag wird der Nutzer berechtigt, die von Chargely entliehene Powerbank für den Nutzungszeitraum und ggf. für die Verspätungsdauer zu verwenden und den auf der Powerbank geladenen Strom zu verbrauchen. Die Powerbank wird nur aufgeladen (also zu mind. 85 % Prozent der jeweiligen Kapazität gefüllt) vermietet.

3. Registrierung, Vertragsbeginn, Vertragsbeendigung, Maximale Nutzungsdauer

a) Um den Vertragsschluss einzuleiten, scannt der Nutzer mit seinem mobilen Endgerät den QR-Code auf dem Chargely Automaten. Über diesen wird er auf das Chargely Portal im Browser seines mobilen Endgerätes weitergeleitet, wo er 

i. E-Mail Adresse; und

ii. Zahlungsmethode

angibt. Über das Chargely Portal wird dann die vom Nutzer gewählte Zahlungsmethode belastet. Der Nutzer entrichtet bei der Ausleihe lediglich die Miete für den vereinbarten Nutzungszeitraum. Sofern die Zahlung erfolgreich ist, wird die Powerbank aus dem Automaten in der Gestalt ausgeworfen, dass der Nutzer sie herausnehmen kann. 

b) Der Mietvertrag zwischen dem Nutzer und Chargely kommt im Moment der Zahlung durch den Nutzer zustande. Ob der Nutzer die Powerbank in der Folge aus dem Automaten entnimmt, ist für das Zustandekommen des Vertrages unerheblich. 

c) Der vereinbarte Nutzungszeitraum beträgt 4 Tage (96 Stunden) (inkl. dem Tag der Ausleihe). Die Dauer des Gesamt-Mietverhältnis beträgt maximal 16 Tage (384 Stunden) und setzt sich zusammen aus dem vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum von 4 Tagen und einer maximalen Verspätungsdauer von 12 Tagen (288 Stunden).

d) Der Nutzer beendet den zwischen Chargely und dem Nutzer zustande gekommenen Mietvertrag durch Rückgabe der Powerbank. Um die Powerbank zurückzugeben, schiebt der Nutzer die gemietete Powerbank in einen freien Steckplatz eines beliebigen Chargely Automaten. Für die Rückgabe kann jede Verleihstelle von Chargely verwendet werden. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über die vorhandenen Verleihstellen kann über chargely.ch abgerufen werden.

4. Miete und Verspätungsgebühr

a) Die zwischen dem Nutzer und Chargely vereinbarte Miete für die Gebrauchsüberlassung während des Nutzungszeitraums beträgt CHF 4,00 (inkl. MwSt.).

b) Bringt der Nutzer die Powerbank nicht innerhalb des Nutzungszeitraumes zurück, fallen Verspätungsgebühren an.
Deren Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rückgabe (vgl. Ziff. 3 d)). 

c) Die Verspätungsgebühr beträgt mit der Vollendung der 96. Stunde des Nutzungszeitraumes für weitere 96 Stunden (weitere 4 Tage) jeweils CHF 4,00 (inkl. MwSt). Die maximale Verspätungsgebühr beträgt CHF 15,00 (inkl. MwSt.). 

d) Der Nutzer erhält (ausgenommen sind beschädigte Powerbanks) bei Rückgabe des Gerätes nach Ablauf des 11. Tages (also mit Vollendung von 264 Stunden) und vor Ablauf des 16. Tages (also vor Ablauf von 384 Stunden) bei Rückgabe CHF 3,00 (inkl. MwSt.) seines Depots zurück. Nach Ablauf des 16. Tages (also nach Ablauf von 384 Stunden) ist die Rücknahme der Powerbank ausgeschlossen. Der Kunde Nutzer wird dann mit insgesamt CHF 15,00 (inkl. MwSt.) für die Verspätung belastet. Die Höhe der Gesamtmiete (Miete für den vereinbarten Nutzungszeitraum + Verspätungsgebühr) beträgt dann insgesamt CHF 19,00 (inkl. MwSt.).

5. Depot

a) Der Kunde wird nach Ablauf des 4. Tages (ab Anbruch der 97. Stunde) ein Depot in Höhe von CHF 15,00 entrichten. Der Betrag wird – sofern bei der vom Nutzer gewählten Zahlungsmethode möglich – durch Vorautorisierung blockiert. 

b) Das Depot wird vollständig an den Nutzer zurück- oder freigegeben, wenn der Nutzer die Powerbank innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraumes unbeschädigt an Chargely zurückgibt. Gibt der Nutzer die Powerbank verspätet zurück, wird das Depot mit der jeweils dann anfallenden Verspätungsgebühr (vgl. Ziff. 4 b ff.) verrechnet. Die Rückgabe des Depots erfolgt grundsätzlich über die vom Kunden beim Abschluss des Vertrages verwendete Zahlungsmethode.

6. Eigentumsübergang auf den Nutzer

Führt der Nutzer die Powerbank nicht innerhalb von 12 Tagen nach dem vereinbarten Nutzungszeitraum (also insgesamt 16 Tage) zurück, geht diese in sein Eigentum über. Das Depot (vgl. Ziff. 5) wird dann vollständig von Chargely als Kaufpreis einbehalten. Chargely wird auf das einbehaltene Depot MwSt. abführen. Das Mietverhältnis gilt dann als beendet.

7. Verleih über einen Warenautomaten

Von den oben stehenden Regelungen weicht die Ausleihe aus Warenautomaten wie folgt ab: 

a) Sofern der Nutzer die Powerbank über einen Warenautomaten entnimmt, entrichtet er unmittelbar einen Betrag in Höhe von CHF 19,00. Dieser teilt sich auf in die Miete (CHF 4,00) und die höchstmögliche Verspätungsgebühr (CHF 15,00) als Depot. Das Zahlungsmittel des Nutzers wird darüber hinaus nicht belastet. 

b) Sobald der Nutzer den Mietvertrag beenden möchte, wird er einen beliebigen POS von Chargely mit einem freien Slot aufsuchen. Die verfügbaren Standorte kann er jederzeit über https://chargely.ch/map/ einsehen. Vor Ort schiebt er die Powerbank in den freien Slot des Automaten ein. Danach wird er über Formular unter https://chargely.ch/rueckgabe  Chargely den Entleihort, Entleihzeit, Rückgabeort und Rückgabezeit sowie eine Zahlungsverbindung an Chargely übermitteln. Chargely wird dann innerhalb 10 Tagen das Depot abzgl. evtl. angefallener Verspätungsgebühren zurückerstatten.

8. Missbrauch der Powerbank

Die Powerbank der Chargely AG ist lediglich für die Aufladung von elektrisch betriebenen mobilen Endgeräten konzipiert. Die Nutzung zu anderen Zwecken wird dem Nutzer untersagt.

9. Gewährleistung

a) Sofern die Powerbank einen Defekt aufweist, muss dieser unmittelbar nach dem Ausleihvorgang vom Nutzer angezeigt werden. Der Nutzer ist insoweit dazu verpflichtet, die Powerbank unmittelbar nach Entgegennahme zu überprüfen. Ist die vom Nutzer entnommene Powerbank defekt, möchte er einen erneuten Ausleihvorgang starten und das defekte Gerät reklamieren.

b) Die Reklamation erfolgt über den Support von Chargely. Dieser ist per E-Mail über info@chargely.ch erreichbar. Die Kosten für das reklamierte Gerät werden dem Kunden von Chargely zurückerstattet.

10. Datenschutz

Daten, die im Rahmen der Dienstleistung erhoben werden, werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes behandelt, bearbeitet und genutzt. Die Nutzerdaten werden nur von Chargely verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die vollständige Datenschutz-Richtlinie findet sich unter www.chargely.ch/datenschutz.

11. Haftung

a) Der Nutzer haftet für Verlust und Beschädigungen der Powerbank maximal bis zur Höhe des Depots. 

b) Chargely haftet nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Powerbank bei sich selbst, einem zu ladendem Gerät oder Drittpersonen vorsätzlich (absichtlich) oder grob fahrlässig verursacht. Davon ausgenommen ist die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Nutzer und Chargely unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand – sofern die Vereinbarung eines solchen zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein, oder sollte die Erfüllung der jeweiligen Bestimmung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Unwirksame Regelungen werden durch einschlägige gesetzliche Regelungen ersetzt.

14. Support

Bei Schäden oder Funktionsstörungen ist der Support per E-Mail über support@chargely.ch erreichbar.

15. Kontakt

Chargely AG, Bösch 65, ZG-6331 Hünenberg, info support@chargely.ch , www.chargely.ch